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Die Zeit zu handeln ist knapp.

Alle Gemeinden und Kommunen werden ab dem Jahr 2025 
Grundsteuerbescheide auf Basis des neuen Grundsteuerwerts erlassen.

Damit die Kommunen bis zum 01.01.2025 sowohl die Steuermesszahl als auch den Steuermessbetrag anpassen können, müssen sämtliche Grundsteuererklärungen bis Oktober 2022 von Ihnen als Steuerberatungskanzlei beim Finanzamt eingereicht werden.

SAMSTAG

Jan. 2022

01

Hat bereits begonnen

Beginn Abgabezeitraum.

31

Ende Abgabezeitraum.

Kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden

Beginnt in 3 Monaten

Juli 2022

FREITAG

01

Vor 10 Monaten

Erster Zeitpunkt zur Hauptfeststellung.

MONTAG

Jan. 2023

2023

Beginnt in 2 Jahren

Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen.

Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte.

Beginnt in 3 Jahren

2024

Beginnt in 6 Monaten

Erklärungsbearbeitung durch die Finanzverwaltung.

2025

Betreut Ihre Kanzlei Mandate mit Grundstücken?

Auf die Kanzlei wird mit der beschlossenen Grundsteuerreform enormer Aufwand zukommen. Zur Erstellung der Erklärung müssen umfangreiche Angaben zur Belegenheit und der Nutzung des Grundbesitzes beim Mandanten abgefragt werden und zusätzliche Dokumente als Nachweis vom Mandanten erbracht werden.


Diese Angaben liegen in der Kanzlei bisher nicht vollständig vor.


Zusätzlich entsteht ein erheblicher Einarbeitungsaufwand in das geltende Recht zur Grundsteuerwertermittlung. Hintergrund ist, dass das Bundesgesetz Öffnungsklauseln für die Länder vorsieht.

Optimal vorbereitet – unabhängig von der Anzahl der Erklärungen

Prozesse bereits jetzt smart digitalisieren und von Anfang an profitieren

Wissen Sie bereits wie viele Grundstücke in Ihrer Mandantschaft sind und wie viele Erklärungen in den nächsten Monaten auf Sie als Kanzlei zukommen werden? Erfahrungsgemäß kommen auf Sie ca. 1-1,5 Erklärungen pro Mandat zu.
Mit SmartGrundsteuer können Sie unabhängig von der Zahl der zu bearbeitenden Grundsteuerwerterklärungen ein profitables Geschäftsmodell aufbauen bei gleichzeitig optimalem Einsatz ihrer in der Kanzlei vorhandenen Mitarbeiter.

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