Bereits am 02. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Reform der Grundsteuer verkündet. Mit diesem Gesetz folgt der Gesetzgeber der Forderung vom Verfassungsgericht, eine verfassungskonforme Grundsteuer zu regeln. Ab dem 01. Januar 2025 wird dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen. Was die Grundsteuer im Detail überhaupt bewirkt und warum diese Steuer für alle Grundbesitzer:innen wichtig ist, erklären wir Ihnen im Beitrag.
Allgemeine Details zur Grundsteuer
Jeder Grundbesitzende sollte die Grundsteuer kennen. Auch, was sie im Allgemeinen bedeutet. Das würden wir gerne erläutern.
Besitzen Sie ein Grundstück und oder Gebäude, müssen Sie die jeweilige Grundsteuer auf den Besitz entrichten. Bei vermieteten Grundstücken tragen im Normalfall die Mietenden die Grundsteuer wirtschaftlich und anteilig über die Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung. Nicht nur im Privatbesitz befindliche Grundstücke und Gebäude werden betrachtet, auch betrieblich genutzte Grundstücke oder Flächen aus der Land- und Forstwirtschaft unterliegen eben dieser Grundsteuer.
Relevanz der Grundsteuereinnahmen für die Kommunen
Kommunen benötigen ein gewisses Kapital zur Renovierung oder Sanierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, öffentlichen Badeanstalten etc. Als wohl wichtigste Geldquelle ist die Grundsteuer für die Kommunen das A und O. Hierüber fließen jährlich mehr ca. 14 Mrd. Euro in die Kassen der Kommunen. Aber nicht nur öffentliche Einrichtungen profitieren, sondern auch die Infrastruktur. Ausbau von Straßen, Reparaturen von Brücken oder Neuanlage von Radwegen zählen dazu.
Warum gibt es die Grundsteuer-Reform?
Zeitliche Entwicklung und Hintergrund
Die Grundsteuer war laut Bundesverfassungsgericht in der bisherigen Form verfassungswidrig. Gleichartige Grundstücke müssen auch gleich bewertet werden. Ist dies nicht der Fall, verstößt man gegen das Gebot der Gleichbehandlung im Grundgesetz. Und genau das war bislang der Fall.
Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpfte noch an Einheitswerte aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) an. Dadurch ergaben sich erhebliche Unterschiede bei der Bewertung der Grundstücke. Dieser festgestellte Wert, früher Einheitswert wurde bisher für Zwecke der Festsetzung Grundsteuer und somit deren Höhe herangezogen. Die Folge ist, dass sich die Grundsteuerzahlung von den echten Grundstücks- oder Immobilienwerten völlig losgelöst hat.
Was musste passieren?
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist für Anpassungen der Gesetzgebung bis Ende 2019 eingeräumt.
Und so steht, seit Dezember 2019, das Grundgerüst der neuen Grundsteuer. Den Ländern selbst bleibt es überlassen, von einer neuen Öffnungsklausel, Gebrauch zu machen. Damit können sich die Länder dann gegen das Bundesmodell und für ein eigenes Grundsteuergesetz aussprechen. Eine genaue Einordnung der jeweiligen Länder geben wir in den kommenden Blogbeiträgen.
Die neue Grundsteuer muss ab 01. Januar 2025 gezahlt werden
Die neu festgestellte Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer findet erst ab dem 01. Januar 2025 Anwendung. Das betrifft sowohl das Bundesmodell sowie die einzelnen Landesmodelle. Erst ab dann ist die Grundsteuer nach dem neuen Recht zu zahlen. Bis dahin finden die alten Regelungen zur Berechnung anhand der Einheitswerte weiter Anwendung.
Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen, um den Grundsteuerwert zu ermitteln. Es wird vermutlich noch einige Zeit dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer feststeht. Erst dann, wenn die Kommunen die Einzelnen Hebesätze angepasst haben wird klar sein, wie hoch die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer ab 2025 ist.
Aufkommensneutralität
Aufgrund dessen ist der Gesetzgeber gefordert kurze Abgabezeiträume für die Erklärungen festzulegen. Denn mit der neuen Grundsteuer soll nicht etwa ein Mehr an Steuereinnahmen generiert werden. Es soll vielmehr eine Aufkommensneutralität und eine Gleichverteilung statt finden. Dies macht es notwendig, dass die Kommunen die neuen Grundsteuerwerte kennen um Ihrerseits über eine Anpassung in der Höhe der Hebesätze entscheiden zu können.
Und nun kommen wir ins Spiel mit SmartGrundsteuer
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir den Großteil der Arbeit für Sie. Wie soll das gehen? Da jeder Grundbesitzende ab 01. Januar 2022 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und dieser Umstand einen erheblichen Mehraufwand bei Steuerberatungskanzleien aufwirft, unterstützt Sie SmartGrundsteuer mit einer ganzheitlichen Software aus dem Berufsstand.
Sie werden durch einen schlanken, digitalen Prozess geführt, in dem Sie alle relevanten Informationen im System eingeben und wir übernehmen den Rest. Nicht vorliegende Daten und Dokumente könne Ihre Mandantinnen und Mandanten direkt über ihr eigenes Mandantendashboard an Sie übermitteln. Im Anschluss können Sie nach Überprüfung der übernommenen Grundstücksdaten, die Erklärung erstellen direkt über ELSTER übermitteln. Alles in Einem!
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