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SmartGrundsteuer

Informationsschreiben zur Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer


In Kürze startet der Versand von Informationsschreiben an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer aller Bundesländer. Unter anderem enthalten die Informationsschreiben objektbezogene Informationen, welche für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte wichtig sind.

Einheitswert-Aktenzeichen und die Steuernummer zur Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Besonders wichtig sind das bisherige Einheitswert-Aktenzeichen bzw. die Steuernummer. Ohne besagte Steuernummer oder das Einheitswert-Aktenzeichen ist eine Übermittlung der Erklärung per ELSTER nicht möglich.

Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

Weitere Informationen je nach Bundesland variieren hierbei stark. So kommt es unter anderem darauf an, ob das sogenannte Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell umgesetzt wird.

Über den sogenannten „BayernAtlas“ sind die erforderlichen Daten in Bayern aus dem Liegenschaftskataster, die für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte benötigt werden, abrufbar. Hierzu wird voraussichtlich vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 der Abruf kostenlos sein.

Das Bundesland Berlin versendet indes keine Schreiben, stellt aber Informationsblätter für alle Grundbesitzenden online bereit.

In Hamburg müssen Steuerpflichtige grundsätzlich nur fünf Daten bzw. Werte angeben:

- steuerliche Identifikationsnummer - Name, Lage des Grundstücks bzw. der Immobilie - Grundfläche - ggf. Wohn- und/oder Nutzfläche.

Aus diesem Grund wird wohl auch Hamburg auf den Versand von Informationsschreiben verzichten.


Spannend: Zwischen Hamburg und Bayern gibt es einen Programmierverbund. Ein behördenübergreifendes Umsetzungsprojekt verbunden mit einer Informationskampagne befindet sich in Vorbereitung.

In Hessen sind die Angaben zum Grundvermögen dem Liegenschaftskataster zu entnehmen. Außerdem bietet Hessen hilfreiche Informationen und Checklisten online zur Verfügung. Individuelle Informationsschreiben werden nicht verschickt, wahrscheinlich, weil die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag nur wenige Angaben umfasst.

Bei hessischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind Angaben zu den einzelnen Flurstücken und ihren Nutzungen erforderlich. Diese ergeben sich aus dem Liegenschaftskataster.

Sachsen-Anhalt verschickt nicht nur Informationsschreiben, sondern plant darüber hinaus die Einrichtung eines Auskunftsportals im Internet. Dieses Portal trägt den Namen „Auskunftsviewer“. Ein hilfreiches Gadget für alle Steuerpflichtigen. Folgende Personen sind zur Abgabe verpflichtet

  • Eigentümer eines Grundstücks

  • Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

  • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks

  • Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Weitere Bundesländer mit Ländermodell mit öffentlicher Aufforderung bekannt

Auch Baden-Württemberg geht den offiziellen Weg und informiert alle über die Abgabe der Feststellungserklärung. Auch hier werden ab Juli 2022 auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Details wie zum Beispiel zu den Bodenrichtwerten der jeweiligen Kommunen bekanntgegeben.

Unsere Einschätzung

Somit steht fest, mit dieser öffentlichen Bekanntgabe werden alle Grundbesitzende zur Abgabe der Feststellungserklärung aufgefordert. Ob nun mit Schreiben oder nicht.


Tipp für Eigentümer:innen, die kein Informationsschreiben bekommen:

Das Einheitswert-Aktenzeichen bzw. die Steuernummer findet sich auf den bisherigen Bewertungsbescheiden. Genauer gesagt auf dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid. Im Lastschriftverfahren zur Grundsteuer ist das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer auf dem Kontoauszug genannt.

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1 Comment


ellaeffchen
Apr 05, 2023

Warum das gemacht wird, liegt ja auf der Hand. Bis ins Detail will der Staat wissen was man besitzt, um es später zweckentfremden zu können, nach dem Motto: Zwangsenteignung auf fast freiwilliger Art und Weise…. Alles wird unerschwinglich, die Bürger Deutschlands müssen ihr Hab und Gut verkaufen…. Werden dann in Plattenbauten untergebracht…. Ratet mal wer dann in deinem Haus wohnt????

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