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Grundsteuerreform und die Feststellungserklärung – Zeit zum Handeln


Grundbesitzende dürfen mit der Arbeit beginnen. Damit die Grundsteuerwerte 2022 neu bewertet werden können, sollte jede Grundbesitzerin und jeder Grundbesitzer die wichtigsten Informationen zusammenstellen. Welche Fristen dabei sowohl für Kanzleien als auch die Grundbesitzenden gelten, erfahren Sie hier.


Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken


Zum ersten Mal müssen deutschlandweit die Grundsteuerwerte von etwa 36 Millionen Grundstücken bzw. wirtschaftlichen Einheiten (inklusive Land- und Forstwirtschaft) neu bewertet werden. Und zwar zum sogenannten “Hauptfeststellungszeitpunkt”, dem 1. Januar 2022.

Grundbesitzende müssen unbedingt darauf achten, welche Regelung zur Ermittlung der Grundsteuer im jeweiligen Bundesland genutzt wird (Bundesmodell oder Ländermodell).

Die sogenannten Ländermodelle wenden neben Baden-Württemberg auch Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland an – oder planen es aktuell. Dadurch gibt es unterschiedliche Bewertungsmodelle für die Grundsteuer in Deutschland, sprich viele verschiedene Wege und damit auch Rechtslagen.


Abgabefrist der Feststellungserklärungen


Nach aktuellen Planungen soll es vermutlich deutschlandweit eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe der jeweiligen Erklärung geben, sodass eine Einzelaufforderung per gesondertem Schreiben an jeden einzelnen Grundbesitzenden voraussichtlich nicht von sämtlichen Finanzbehörden der jeweiligen Bundesländer versandt wird.

Momentan gehen wir davon aus, dass Grundbesitzende die Feststellungserklärungen unabhängig von der Anwendung des Bundes- oder Landesmodells im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 einreichen müssen.

Aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten haben Steuerberater:innen aber nicht erst ab Mitte 2022 alle Hände voll zu tun.

Noch liegen die technischen Voraussetzungen bei der Finanzverwaltung nicht vor, um möglicherweise auch schon früher die Feststellungserklärungen abgeben zu können. Die Finanzverwaltung plant wohl die technische Möglichkeit der Erklärungsabgabe für Anfang Juli 2022 bereit stellen zu können. Die Grundsteuerreform ist nicht nur für die Grundbesitzenden eine Mammutaufgabe, sondern auch für die Finanzverwaltung.


DStV fordert längere Abgabefristen für Feststellungserklärungen


Immobilienunternehmen und Unternehmen mit vielen Grundstücken werden mit dieser kurzen Frist sicherlich hadern. Und Zeit brauchen wir. Zeit, damit das Fachpersonal überhaupt in die unterschiedlichen Bewertungsmodelle eingearbeitet werden kann. Zeit, für bis zu acht verschiedene Bewertungsmodelle, je nachdem, wie viele Grundstücke man in den unterschiedlichen Bundesländern hat.

Deshalb fordert der Deutsche Steuerberater Verband e.V. (DStV) längere Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen.


Vorbereitung auf die Neubewertung der Grundstücke


Damit eine reibungslose Abgabe der Feststellungserklärungen zum Hauptfeststellungszeitraum 1. Januar 2022 gelingt, raten wir Ihnen, sich frühzeitig mit den Besonderheiten des neuen Bundesmodells und / oder der verschiedenen Landesmodelle vertraut zu machen.

Eigentümer:innen sollten bereits frühzeitig die relevanten Informationen für das Finanzamt sammeln.


Und wie hilft SmartGrundsteuer? 


SmartGrundsteuer kennt die Gesetzeslagen der unterschiedlichen Bundesländer und erspart Ihnen so erheblichen Einarbeitungsaufwand.

Sowohl bei der Erfassung von Daten und Unterlagen für Grundbesitzende, als auch in Steuerberatungskanzleien wird der erhebliche Aufwand damit weitestgehend minimiert.

Sie wünschen einen Einblick? Kein Problem. In regelmäßigen Webinaren nehmen wir Sie mit in die digitale Welt der Grundsteuerreform und zeigen Ihnen, wie es effizient laufen kann.


Webinar: Jeden Freitag, von 14.00 – 15.00 Uhr

Teilnahmelink: Anmelden – Google Meet

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