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Zeitrahmen zum Versand von Informationsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung


Die ersten Bundesländer haben einen groben Zeitrahmen festgelegt, in dem die Informationsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung, zumindest an private Grundstückseigentümer:innen, versendet werden sollen. Diese Schreiben sollen die Erstellung der Feststellungserklärung vereinfachen und die wichtigsten Daten und Informationen für das Ausfüllen der Erklärung enthalten. Insbesondere vor dem Hintergrund des bereits im Juli 2022 beginnenden Abgabezeitraums, ist der in Teilen sehr spät vorgesehene Versandzeitpunkt verwunderlich und nicht unproblematisch.


Zeitliche Einordnung des Versandzeitraums der Informationsschreiben

Tatsächlich haben es die meisten Bundesländer mit dem Versand der Informationsschreiben nicht sonderlich eilig. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die Bundesländer bezüglich des exakten Versandzeitpunkts auch nicht festlegen möchten, sodass ein Versand, je nach Bundesland, von April bis Juli 2022 im Bereich des Möglichen liegt. Bedenken wir aber, dass die Abgabe der Feststellungserklärungen zwischen Juli 2022 und Oktober 2022 erfolgen soll, und in den Informationsschreiben unter Anderem das Aktenzeichen enthalten ist, unter dem die Erklärung eingereicht werden muss, ist der von den Bundesländern vorgesehene späte Versandzeitraum nicht unproblematisch.

Versandzeitraum der Informationsschreiben nach Bundesland

Wie die Erfahrung der vergangenen Monate gezeigt hat, ist täglich mit neuen Informationen und Änderungen zu rechnen. Wir weisen an dieser Stelle deshalb ausdrücklich darauf hin, dass es durchaus zeitliche Anpassungen geben kann und vermutlich auch geben wird. Die nachfolgende Übersicht stellt daher insoweit lediglich den Sachstand zum 16.12.2021 dar:

Grundsteuer 2022 – es ist wichtig schon jetzt zu Handeln

Im Rahmen einer unserer letzten Beiträge haben wir Sie bereits darauf aufmerksam gemacht, dass – in Abhängigkeit von der Anzahl und der Lage der Grundstücke – bis zu acht verschiedene Bewertungsmodelle mit einem unterschiedlich hohen Informationsbedarf Anwendung finden werden.

Aufgrund der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Komplexität und der darüber hinaus vorgesehenen kurzen Abgabefrist, bitten wir Sie deshalb an dieser Stelle erneut: Werden Sie tätig und informieren Sie Ihre Mandanten. Auf die offiziellen Informationen zu warten halten wir nicht für zielführend. Wir stellen Ihnen und Ihren Mandanten bereits jetzt Hilfsmittel zur Verfügung, mit denen es möglich ist, Daten und Informationen zu sammeln und Bedarfe abzufragen.


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