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Bundesmodell oder Öffnungsklausel der Grundsteuerreform – kompakt erklärt



Über die allgemeinen Details der Grundsteuerreform haben wir Sie bereits im letzten Beitrag informiert. Unter anderem fielen hier die Begriffe „Bundesmodell“ und „Öffnungsklausel“. Was diese genau bedeuten und welche Auswirkungen sie auf die einzelnen Bundesländer, den Arbeitsaufwand in der Steuerkanzlei und bei den Grundbesitzenden haben, erfahren Sie hier.


Wie Sie wissen, wurde Ende 2019 im Bund die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Danach haben die einzelnen Bundesländer nunmehr allerdings die Wahl. Nutzen Sie das Bundesmodell – dann muss gesetzestechnisch auf Landesebene nichts weiter getan werden. Oder wollen die Bundesländer doch lieber einen Sonderweg mit einem eigenen Landesgrundsteuergesetz, dann muss ein eigener Gesetzesentwurf erarbeitet und verabschiedet werden. Egal welches Modell zum Tragen kommt, der Zeitplan ist straff und viele Millionen Bewertungen müssen ermittelt werden.


Das Bundesmodell der Grundsteuerreform erklärt – Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren


Als Berechnungsgrundlage bei Wohngrundstücken nutzt das Bundesmodell das neue vereinfachte Ertragswertverfahren. Für eine detaillierte Berechnung benötigt man hierbei u. a. folgende wesentliche Faktoren:


- den Bodenrichtwert

- die Wohnfläche der Immobilie - die Nettokaltmiete gemäß Liste des Bewertungsgesetzes und - das Alter des Hauses sowie die Art der Immobilie.


Mit diesen und weiteren Angaben zu den einzelnen Gebäuden kann dann ein sog. Grundsteuerwert durch die neu abzugebende Erklärung der Grundbesitzeigentümer festgestellt werden. Dieser Wert ist wiederum Grundlage für die Multiplikation mit dem sog. Steuermessbetrag. Im Anschluss multipliziert man diesen mit dem individuell durch die Gemeinden festgelegten Hebesatz, um die tatsächliche Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zu ermitteln.

Alle Gemeinden planen dem Grunde nach ihre Hebesätze so anzupassen, dass am Ende nicht mehr Grundsteuer eingenommen wird, als vor der Reform. Dadurch soll eine Aufkommensneutralität gegenüber dem alten Recht vor der Grundsteuerreform erreicht werden. Runtergebrochen auf die einzelnen Steuerzahler:innen kann sich die Höhe der Grundsteuer allerdings erheblich ändern.

Für Nichtwohngrundstücke wird sich die neue Grundsteuer nach einem neuen vereinfachten Sachwertverfahren richten, das für die Wertermittlung im Wesentlichen auf die gewöhnlichen Herstellungskosten für die jeweilige Gebäudeart, das Baujahr des Gebäudes und den Bodenrichtwert abstellt.


Grundsteuerreform und die Öffnungsklausel – eigene Wege der Bundesländer

Nicht jedes Bundesland ist vom Bundesmodell überzeugt. So haben sich schon einige Länder darauf verständigt, dass sie ein eigenes Modell vorsehen und somit von der Öffnungsklausel Gebrauch machen. Klar ist, kocht jeder sein eigenes Süppchen, werden sich auch die länderspezifischen Steuerklärungen stark unterscheiden. Also die Anforderungen des Einzelnen müssen genau für die Steuererklärung geprüft werden, ergo Mehraufwand bei der Steuerzahlerin und beim Steuerzahler und den Steuerberater:innen. Hat man dann auch noch über mehrere Bundesländer hinweg Grundvermögen wird es besonders spannend sich mit unterschiedlichen Rechtslagen auseinander zu setzen.

Im kommenden Beitrag gehen wir gezielt auf die einzelnen Modelle der Bundesländer und deren Unterschiede ein. Denn wie vorab beschrieben, wird es einen enormen Mehraufwand auf allen Seiten geben. Damit Sie mit Ihrer Kanzlei nicht im Grundsteuerstress untergehen, Ihre Mandanten nicht die Hände vor dem Kopf zusammenschlagen müssen und Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben, stehen wir für Sie an vorderster Front. Wie?


Mit der Software von SmartGrundsteuer erleichtern wir den Prozess


Reminder für Grundbesitzende:


Warten Sie nicht, handeln Sie schon jetzt. Für die erforderliche Steuererklärung können Sie schon jetzt viele relevante Informationen zusammenstellen. Dazu zählen Angaben, wie beispielsweise zur Grundstücksgröße oder Flächenangaben zu den Gebäuden etc. Benötigen Sie weitere Hilfe bei der Umsetzung Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts? Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, damit Sie bestmöglich vorbereitet sind und nicht in Zeitnot geraten.


Tipp von Praktiker:innen an Praktiker:innen

Wenn man bedenkt, wie viele Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts nach neuem Recht gemacht werden müssen, bedarf es eines erheblichen Erklärungsaufwands. Erster Hauptfeststellungstichtag, auf den der neue Grundsteuerwert erstmalig zu ermitteln ist, ist der 01. Januar 2022. SmartGrundsteuer unterstützt Sie mit einem durchgängigen Workflow und stellt Steuerberatungskanzleien weitreichende Hilfestellungen zur Verfügung. Erarbeitet aus dem Berufsstand, für den Berufstand. Egal ob Bundemodell oder länderspezifischer Sonderweg, wir beachten alle Eventualitäten und haben kluge Köpfe an Bord, damit Ihr daily-business weiterhin an erster Stelle steht.


Zögern Sie nicht und springen Sie auf den SmartGrundsteuer-Express auf!

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